Im digitalen Zeitalter ist im Todesfall auch der Nachlass weitgehend digital

Die Hinterbliebenen finden weniger die klassischen Fotoalben vor als Bilddateien in Ordnerstrukturen auf Festplatten...

… vorausgesetzt, sie haben Zugang zum Rechner des/der Verstorbenen.

In Deutschland sterben jedes Jahr knapp eine Million Menschen. Viele von ihnen nutzten zuhause einen PC und waren im Internet unterwegs. Sie regelten ihre Geldgeschäfte online, bestellten Waren im Netz, unterhielten eine eigene Homepage oder waren Mitglied in einem sozialen Netzwerk.

In jedem Fall speicherten sie unzählige Daten und Dateien auf Ihrem PC und hinterließen Spuren im Netz. Dieser digitale Nachlass muss inzwischen genau so sorgfältig geregelt werden wie Schriftstücke aus Papier. Denn in der digitalen Privatsphäre schlummern nicht nur wichtige Hinweise für die Entscheidung, ob man ein Erbe überhaupt antreten soll. Intime Daten auf einem PC können Angehörige auch negativ überraschen.

Was passiert mit all den Daten eines Hightechanwenders? Wer darf Daten löschen, Benutzerkonten übernehmen und Passwörter einsehen? In der realen Welt helfen Erb- und Totenschein, im Internet ist es dagegen ein Leichtes, auch ohne Kontrolle das digitale Leben eines Verstorbenen einfach weiter zu führen. Wie sich der digitale Nachlass vor und nach dem Tod regeln lässt, darüber informierte im Deutschlandfunk Wiebke Lehnhoff mit ihren Studiogästen im Marktplatz.

Verantwortlich handelt, wer sich zu Lebzeiten – wenn er es noch bei vollem Verstand kann – nicht nur über Bestattungsart und -ort Gedanken macht, sondern auch über seine digitalen Hinterlassenschaften Gedanken macht und bewußt digitale Vorsorge betreibt.

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