Allgemeine Geschäftsbedingungen

monoxyle neue medien kennt ausschließlich die allgemeinen Geschäftbedingungen der Fairness, und möchte keine gewünschte Geschäftsbeziehung durch die Vorwegnahme eines möglichen Rechtsstreits trüben. Der "Handschlag" bedeutet uns viel. Wir sind es gewohnt in Vorleistung zu treten. Von Kunden, die uns übervorteilen wollen, trennen wir uns rechtzeitig. Rein prophylaktisch also:


§ 1 Regelungsgegenstand

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.

1.2 monoxyle neue medien (Inhaber Eckhard Rolf) liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt monoxyle neu medien nicht an.

1.3 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

1.4 monoxyle neue medien ist berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen für künftige Leistungen zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat, so werden die geänderten Bedingungen als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.

1.5 Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.

1.6 Angebote von monoxyle neue medien sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von monoxyle neue medien schriftlich bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind spätestens innerhalb 1 Woche nach Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.

1.7 Ausführungsveränderungen der Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit sind vorbehalten. Dies gilt, sofern die Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. Technische Angaben verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen.

§ 2 Zahlungsbedingungen

2.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (soweit nicht der Bestandteil eines Angebotes ist). Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.

2.2 Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet, bei Support vor Ort innerhalb des Stadtgebietes von Wuppertal eine An-/Abfahrtspauschale.

2.3 Bei Arbeitsbeginn (dies betrifft Programmierung, Entwurf, Umsetzung, Konzeption) ist eine erste Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragsvolumens fällig. Der Restbetrag wird nach Abnahme des Projektes fällig. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.

2.4 Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.

2.5 monoxyle neue medien ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist zu erhöhen. Der Kunde ist im Falle einer mehr als 10%igen Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen 2 Erhöhungen müssen mindestens 6 Monate liegen.

2.6 Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

2.7 Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

2.8 Gerät der Kunde mit Zahlungen für Hostingleistungen oder Leistungen aus anderen Geschäftsbereichen mehr als 2 Monate in Verzug, ist monoxyle neue medien berechtigt, ohne weitere Fristsetzung das Hosting des Kunden zu sperren. Bei Verzug von mehr als 4 Monaten trotz Erinnerung ist monoxyle neue medien berechtigt, seine Leistungen vollständig einzustellen und die Domain des Kunden freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung der Kundendaten über diesen Zeitpunkt hinaus besteht nicht.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von monoxyle neue medien. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.

§ 4 Lieferungen und Leistungen

4.1 monoxyle neue medien erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen. Leistungen, die nicht im Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen gemäß Konditionsliste berechnet. Für Leistungen, die monoxyle neue medien durch Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.

4.2 Sobald monoxyle neue medien Internet-Anwendungen bereitstellt, zahlt monoxyle neu medien hierfür Lizenzen bzw. Mieten. monoxyle neu medien ist daher berechtigt, diese Leistungen einzuschränken bzw. einzustellen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen – auch teilweise und/oder aus anderen Geschäftsbereichen – nicht nachkommt.

4.3 Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.

4.4 Die von monoxyle neue medien genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung monoxyle neue medien. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch monoxyle neu medien und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben.

4.5 Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten von monoxyle neue medien.

4.6 monoxyle neue medien gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde ihm schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der näheren Haftungsregelung von Ziffer 8.

4.7 monoxyle neue medien verpflichtet sich, bei den Internet-Anwendungen allgemein gültige oder industriell übliche Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn mit einer standardmäßigen Applikation (beispielsweise Browser, Internet-Explorer, Mozilla) die Darstellung korrekt und mit einem angemessenen Zeitverhalten erfolgt. Als angemessen ist die Darstellung und Anwendungsgeschwindigkeit dann anzusehen, wenn andere Anwendungen im Internet vergleichbar reagieren.

4.8 Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich monoxyle neue medien, die Voraussetzung zu schaffen, dass der Kunde über einen anderen Provider eine ähnliche Internet-Anwendung realisieren kann. Das gilt insbesondere für die Ummeldung der Domain monoxyle neue medien auf den Kunden bzw. den neuen Provider. monoxyle neue medien stellt ebenfalls die vom Kunden für seinen Web-Auftritt gelieferten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

5.1 Bei Internet-Auftritten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig, so kann entweder der Kunde oder monoxyle neue medien Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten werden vom Kunden übernommen, wenn vereinbart, erhält der Kunde hierfür das Urheberrecht.

5.2 Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch monoxyle neue medien führen. Soweit monoxyle neue medien bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich außerdem, regelmäßig die individuellen Informationen innerhalb der Internet-Anwendungen zu überprüfen und Änderungen, wie beispielsweise solche bei Adressen, Telefonnummern, Mitarbeitern usw., zeitnah in schriftlicher Form mitzuteilen (beispielsweise e-Mail). Dies gilt auch für regionale und andere vom Kunden gewünschte Links.

5.4 Soweit der Kunden selbstständig Inhalte innerhalb seiner Internet-Anwendungen veröffentlicht, verpflichtet er sich zur Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen, die insbesondere für Internet-Veröffentlichungen gelten.

§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte

6.1 Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Internet-Adresse.

6.2 Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird monoxyle neue medien deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.

6.3 Als auf CMS (Content-Management-Systeme) spezialisierte Agentur bestehen die Leistungen von monoxyle neue medien wesentlich im Aufsetzen, der Konfiguration und der Bereitstellung der Systemumgebung. Die Beschaffung/Besorgung/Pflege von textlichen und bildlichen Inhalten liegt – wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart – bei dem im Impressum der Internetpräsenz angegebenen Betreiber. Es ist gängige Praxis, dass monoxyle neue medien in der Setup-Phase des Systems und der Layoutentwicklung zur besseren Anschaulichkeit eigene Inhalte in das System einpflegt. Dabei ist monoxyle neue medien bestrebt, in den bereitgestellten Texten, Bildern und Grafiken die Urheberrechte zu beachten, selbst erstellte Dokumente zu nutzen oder auf lizenzfreie oder von monoxyle neue medien lizensierte Dokumente zurückzugreifen.
Sollte sich bei der Internet-Anwendung dennoch ein durch fremdes Urheberrecht geschütztes Dokument befinden und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird der monoxyle neu medien das entsprechende Text-, Bild- oder Tondokument nach Bekanntwerden der Urheberrechtsverletzung umgehend entfernen oder mit dem entsprechenden Urheberrechtsvermerk versehen.

6.4 Urheber- und Eigentumsrechte an von monoxyle neue medien bereitgestellten Internet-Inhalten verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden uneingeschränkt bei monoxyle neue medien. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Texte, Bilder, Grafiken und Sounds in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung von monoxyle neue medien nicht gestattet. Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.

6.5 Als verantwortlich für die Veröffentlichungen wird das Unternehmen im Impressum der Internet-Anwendungen der rechtlich vorgeschriebenen Art benannt. Sollte der Kunde für Urheberrechtsverstöße auf seinen Domainseiten in Anspruch genommen werden, so hat er monoxyle neue medien unverzüglich darüber zu unterrichten.

§ 7 Gewährleistung

7.1 monoxyle neue medien stellt die Objekte (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die Internet-Anwendungen sorgfältig zusammen. Die enthaltenen Objekte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, ohne dass monoxyle neue medien eine Verpflichtung hierzu eingeht. Sollten in den Objekten Fehler sein, wird monoxyle neu medien diese nach Meldung, soweit möglich, berichtigen.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

7.3 Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

monoxyle neue medien haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, jedoch jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden.

§ 9 Allgemeine Vertragsbedingungen – Gerichtsstand

9.1 Für alle Geschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes sind, soweit zulässig, abbedungen.

9.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

9.3 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Agentur monoxyle neue medien.

9.4 Gegenüber kaufmännischen Kunden (i.S.d. HGB) ist als Gerichtsstand Wuppertal vereinbart.

(Stand: Dezember 2014)